Wissenschaftliche Zusammenhangsgutachten
Wissenschaftliche Zusammenhangsgutachten werden nach Aktenlage oder auf der Basis der Ergebnisse von Obduktion oder diagnostischer Begutachtung von Zell- und Gewebeproben unter Einbeziehung der wissenschaftlichen Literatur erstattet. Auftraggeber können z.B. Gerichte, Versicherungen bzw. Berufsgenossenschaften, Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung (z.B. Ärztekammer) oder auch Privatpersonen sein.